DPG-Pfandsystem

DPG-Pfandsystem

Ab dem 1. Mai 2006 sind Einzelhändler zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben, unabhängig davon, ob sie von ihnen oder einem Wettbewerber stammen.

So muss ein Händler, der nur PET-Einwegflaschen anbietet, keine Dosen oder Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von ihrer Größe, Form oder Marke. Eine Privilegierung gilt nur für Händler mit einer Verkaufsfläche unter 200 m². Diese können ihre Rücknahmepflicht zusätzlich auf die Einwegverpackungen der von ihnen im Sortiment geführten Marken beschränken.

Die gesetzliche Rücknahme- und Pfanderstattungspflicht gilt nicht nur für Verpackungen mit dem DPG-Kennzeichen, sondern grundsätzlich auch für

  • Alt-Verpackungen, die vor dem 1. Mai 2006 pfandpflichtig (und mit entsprechender Pfandkennung) in Insellösungen oder Pfandsystemen in Verkehr gebracht wurden
  • für beschädigte Verpackungen / Verpackungen mit beschädigtem Etikett, bei denen die Pfandkennung noch erkennbar ist.

Das DPG-System ist ein Einwegpfandsystem. Die Systemteilnahme begründet keine Verpflichtung, Mehrwegverpackungen zurückzunehmen.

Mehrwegverpackungen werden nur von solchen Händlern angenommen, die sich zur Teilnahme an einem freiwilligen Mehrwegsystem verpflichtet haben. Entsprechendes gilt für die Rücknahme von Getränkekästen. Einzelhändler, die nur Einwegverpackungen führen, sind berechtigt, ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass sie keine Mehrwegverpackungen oder Getränkekästen zurücknehmen.

Unsere Getränkeverpackungen entsprechen dem DPG-Pfandsystem, d. h. wir nehmen alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen zurück.

Lesen Sie zu unserem Sortiment und ökologischen Schwerpunkten unter Service und Lieferung. Sowie mehr zu den Produkten in pfandfreier Verpackung unter Julimond und Cristaline.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dpg-pfandsystem.de